Der Deutsche Reisepass

Wo beantragt man einen Reisepass?

Urlaubszeit ist Reisepasszeit

In den Sommermonaten steigt die Reiselust vieler Deutscher enorm an. Jeder will Irgendwo hin und ein paar Tage einfach nur ausspannen. Oft braucht man aber für eine Reise ins Ausland einen Reisepass damit der Urlaub auch wirklich beginnen kann.

Wo benötigt man eigentlich überhaupt einen Reisepass?

Spätestens wenn man einen Urlaub gebucht hat oder es feststeht wohin die Reise gehen soll, wird man wohl anfangen zu überlegen ob ein Reisepass überhaupt notwendig ist. Grundsätzlich gilt aber die Faustregel – „Nicht EU-Länder benötigen einen Reisepass“. Es gibt einige Ausnahmen die keinen Reisepass benötigen. Allerdings empfehle ich hier, vorab die Klärung der Aufenthaltsdauer. Klar wird man bei einen zweiwöchigen Urlaub die maximale Aufenthaltsdauer nicht überschreiten, aber sollte man einen längeren Aufenthalt planen ist es ratsam hier Informationen einzuholen. Eine gute Plattform für solche Informationen bietet unser Auswärtiges Amt.

In folgenden Ländern gibt es Ausnahmen bei der Einreise. Hier ist auch eine Einreise ohne Reisepass möglich.

  • Die Türkei gestattet deutschen Bürgern den Aufenthalt in der Türkei bis zu 90 Tagen mit dem Personalausweis
  • Kommt man mit einer organisierten Flugreise nach Tunesien ist auch hier die Einreise mit dem Personalausweis möglich. Bedeutet das man hier die Unterlagen für Hin- und Rückflug sowie die Hotelbuchung bereit halten sollte. Kommt man also als Backpacker ins Land, ist auch hier ein Reisepass ein muss.
  • In Ägypten ist die Einreise mit dem Personalausweis möglich. Hier gilt es die maximale Aufenthaltsdauer zu beachten. Bei der Einreise muss man ein Passfoto mitbringen, hier wird dann eine Einreisekarte für den Touristen erstellt.
  • In der Schweiz ist die Einreise mit einem Personalausweis möglich, hier gilt es auch wieder zu beachten das die Aufenthaltsdauer nicht überschritten wird.
  • In Norwegen ist die Einreise mit dem Personalausweis möglich, aber auch hier bitte wieder die maximale Aufenthaltsdauer beachten.
  • Auch das schöne Monaco kann mit einem Personalausweis bereist werden. Bitte maximale Aufenthaltsdauer beachten!
  • Auch nach Island haben deutsche Touristen die Möglichkeit mit einem Personalausweis zu kommen. Aber ihr könnt euch schon denken – maximale Aufenthaltsdauer beachten!
  • Serbien und Montenegro gestatten auch eine Einreise mit dem Personalausweis. Aufenthaltsdauer beachten!

Wo beantragt man einen Reisepass?

Wenn man sich also gut informiert hat, ob man für seine Reise überhaupt einen Reisepass benötigt geht es darum einen Reisepass zu beantragen. Der Reisepass wird grundsätzlich in der zuständigen Gemeinde oder im Einwohnermeldeamt beantragt.

Hier sind die Öffnungszeiten und die längeren Wartezeiten meist das größte Hindernis. Die Öffnungszeiten sind meist für Arbeitslose ideal, schwierig wird es hier wenn man aber einer normalen Tätigkeit nachgeht. Daher sollte man sich am besten einen Tag frei nehmen wenn man die Beantragung eines Reisepasses in Erwägung zieht.

Wenn man einen Reisepass beantragt gibt es mehrere Möglichkeiten diesen zu beantragen. Es gibt Express-Reisepässe die dann mit einer Express-Pauschale berechnet werden, aber es gibt auch vorläufige Reisepässe die man direkt in der Gemeinde oder im Einwohnermeldeamt ausgehändigt bekommt.

  • Der normale Reisepass mit einem Regel-Antrag hat eine Bearbeitungszeit von mindestens 2 Wochen.
  • Der Express-Reisepass hat eine Bearbeitungszeit von 3 Werktagen. Hier muss der Antrag allerdings vor 12 Uhr in der zuständigen Gemeinde eingegangen sein damit dieser innerhalb der 3 Werktage bearbeitet werden kann. Hier zählen ausschließlich Montag – Freitag als Werktage.
  • Der vorläufige Reisepass kann direkt Vor-Ort ausgestellt werden. Hier gilt es aber zu beachten das viele Länder diesen vorläufigen Reisepass nicht anerkennen. Daher bitte nochmal auf der Homepage des Auswärtigen Amtes prüfen ob dein Ziel diesen Reisepass anerkennt.

Die Kosten für einen Reisepass?

Die Kosten für so einen Reisepass können natürlich je Typ stark schwanken. Umso schneller man den Reisepass benötigt, mit umso mehr Kosten sind zu rechnen.

Kosten Reisepass

  • Bis zur Vollendung des 24 Lebensjahres: 37,50 Euro
  • Ab 25 Lebensjahr: 60 Euro
  • Vorläufiger Reisepass: 26 Euro
  • Änderung eines Passes oder vorläufigen Reisepasses: 6 Euro
  • Express-Zuschlag bei einem Reisepass: 32 Euro
  • Zuschlag für einen Reisepass mit 48 Seiten: 22 Euro

Nach Angaben der Gemeiden gibt es noch folgende Regelungen und Aufpreise zu beachten:

  • Bei Ausstellung eines vorläufigen Passes oder Änderung eines Passes, vorläufigen Passes, wenn dies außerhalb der behördlichen Dienstzeiten auf Veranlassung des Antragstellers vorgenommen wird.
  • Bei Ausstellung eines Passes (auch schon vor Vollendung des 24. Lebensjahres), vorläufigen Passes oder Änderung eines Passes, vorläufigen Passes, wenn dies durch eine unzuständige Behörde auf Veranlassung des Antragstellers geschieht.

Was gibt es sonst noch zu beachten?

Da oft ja nicht nur die Frage im Raum steht „Wo beantragt man einen Reisepass?“ sondern auch sehr oft die Frage was benötigt man für solch einen Antrag wollte ich diesen Punkt auch nochmal aufgreifen und das Thema kurz beleuchten. Wenn man einen Reisepass beantragen will sind folgende Dinge notwendig.

  • Biometrisches Lichtbild – Frontaufnahme. Früher war es notwendig zu einem Fotografen zu gehen. Mittlerweile hat man aber auch die Möglichkeit direkt bei einem Fotoaufnahmen solch ein biometrisches Passbild anfertigen zu lassen. Oft haben die Gemeiden auch schon solch einen Automat installiert.
  • bisheriger amtlicher Lichtbildausweis – hier einfach das alte Dokument mitbringen, damit man sich einwandfrei legitimieren kann.
  • Bei Erstausstellung ist darauf zu achten Dokumente wie z. B. Personenstandsurkunden, Staatsangehörigkeitsurkunden mitzubringen.

Wenn all diese Punkte beachtet werden steht einer ruhigen und entspannenden Reise oder Weltreise nichts mehr im Wege. Ein Reisepass hat eine Gültigkeit von 6 – 10 Jahren. Wird der Reisepass vor dem 25 Lebensjahr ausgestellt hat er eine Gültigkeit von 6 Jahren, wird er danach ausgestellt hat er eine Gültigkeit von 10 Jahren.

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